Planungs & Baustellenkoordination

Seit 01.07.1999 gilt in Österreich das Baukoordinationsgesetz (BauKG) und somit auch die Verpflichtung des Bauherren einen Koordinator für sein Bauvorhaben zu bestellen, wenn der Bau mehr als 30 Arbeitstage dauert, mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt oder mehr als 500 Personentage dauert.

 

Ein Koordinator sorgt für Sicherheit und Gesundheitsschutz während der gesamten Bauphase, beginnt bereits bei der Planung und begleitet den Bauherren bis zur Fertigstellung seines Bauvorhabens. Durch Koordination sämtlicher planenden und ausführenden Unternehmen wird der Baubetrieb optimiert und die Einhaltung der Termin und Finanzplanung gesichert.

 

Die Bestellung des Planungskoordinators hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen. Die Bestellung des Baustellenkoordinators hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen und darf nur von Personen mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung ausgeübt werden. Diese können, müssen aber nicht ein und dieselbe Person sein.

 

Wir von der BK-Baukontroll GmbH können Ihnen einen Koordinator zur Seite stellen und helfen Ihnen damit über die Dauer der gesamten Bauphase Kosten zu sparen indem die Bauzeit verkürzt und Arbeitsabläufe optimiert werden.

 

 

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